Brandunfälle

 

Brandunfälle sind sehr schwerwiegend in ihren Folgen. Zum einen kommt es zu unterschiedlich starken Verbrennungen der Haut, u.U. auch noch tiefer liegenden Gewebe. Andererseits sind Rauchvergiftungen sehr heimtückisch und lebensgefährlich. Durch die z.T. sehr heiße Luft werden auch die Schleimhäute der Atemwege verbrannt. Rußpartikel und giftige Rauchbestandteile legen sich wie ein Film auf die Schleimhäute. Es kann zu Kohlenmonoxydvergiftungen und Sauerstoffunterversorgungen kommen.

 

Bringen Sie sich n i e m a l s selber in Gefahr, um ein Tier aus einem schlimmen Brand zu retten. Sie könnten es ein Leben lang schwer bereuen.

 

Ist das Tier gerettet, bringen Sie es sofort an die frische Luft. Prüfen Sie, ob es bei Bewusstsein ist, ob es atmet und ob sein Herz schlägt.

 

Gehen Sie vor, wie bei Bewusstlosigkeit : Punkt 18.)

 

Atemstillstand: Punkt 19.)

 

Herzstillstand: Punkt 20.)

 

Verlieren Sie im Ernstfall keine Zeit und bringen Sie sofort nach Ausführung der wichtigsten ERSTE HILFE- Maßnahmen das Tier zum Tierarzt.

 

Brandwunden:

 

Brandwunden sind immer sehr schmerzhafte Verletzungen. Verbrennungen teilt man in verschiedene Schweregrade ein:

 

Verbrennungen 1. Grades : Schmerz, Schwellung, Hautrötung

 

Verbrennungen 2. Grades : Schmerz, Schwellung, Hautrötung, Blasenbildung

 

Verbrennungen 3. Grades : Schmerz, Schwellung, Hautrötung, Blasenbildung, Verkohlungen unterschiedlich großen Ausmaßes

 

Als erste Hilfsmaßnahme muss die verbrannte Stelle unter fließendem, kaltem Wasser gekühlt werden (reiben sie bitte nicht auf der Brandverletzung, lassen Sie das Wasser nur darüber laufen). Verwenden Sie niemals alte Hausrezepte, wie Mehl oder Butter. Tragen Sie keine Salben oder Sprays auf. Die Wunden werden nur mit sterilen Wundkompressen abgedeckt die mit Wasserstoffsuperoxyd 3%ig befeuchtet werden, sofern es sich um Verbrennungen 2. und 3. Grades handelt. Bringen Sie das, Tier zum Tierarzt, bei schweren und großflächigen Verletzungen unverzüglich.

 

Bei jedem Brandopfer besteht immer S c h o c k g e f a h r !!! Punkt 17.

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